Differenzmenge
Die Stadtwerke Achim AG ist nicht verplichtet einen Differenzbilanzkreis zu führen, da weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind.
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Gemäß § 13 Absatz 3 der Stromnetzzugangsverordnung, kurz StromNZV, vom 25. Juli 2005 sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Sie finden diese Preise unter Mehr-/Minderabrechnung.