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Veröffentlichungspflichten Strom
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
Die Stadtwerke Achim haben gemäß § 36 Absatz 2 EnWG zum 1. Juli 2018 den Grundversorger festgestellt, der die Haushaltskunden mit elektrischer Energie beliefert. Aufgrund dieser Feststellung ist dies der integrierte Energievertrieb der Stadtwerke Achim: Er versorgt die Haushaltskunden mit elektrischer Energie, und zwar im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Achim. Dieses Netzgebiet umfasst die Konzessionsgebiete der Stadt Achim (AGS 3.361.001) sowie der Gemeinde Oyten (AGS 3.361.009). Die Festlegung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.
Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Die Stadtwerke Achim haben gemäß § 36 Absatz 2 EnWG zum 1. Juli 2021 den Grundversorger festgestellt, der die Haushaltskunden mit elektrischer Energie beliefert. Aufgrund dieser Feststellung ist dies der integrierte Energievertrieb der Stadtwerke Achim: Er versorgt die Haushaltskunden mit elektrischer Energie, und zwar im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Achim. Dieses Netzgebiet umfasst die Konzessionsgebiete der Stadt Achim (AGS 3.361.001) sowie der Gemeinde Oyten (AGS 3.361.009). Die Festlegung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
Engpassmanagement
Stadtwerke Achim AG liefert nur an Letztverbraucher.
Netzstrukturdaten
Stromkreislängen
Kabelleitungen in 2023:
Mittelspannung ohne Hausanschlussleitungen | 275,03 | km |
Niederspannung ohne Hausanschlussleitungen | 515,15 | km |
Mittelspannung nur Hausanschlussleitungen | 0,00 | km |
Niederspannung nur Hausanschlussleitungen | 379,42 | km |
Freileitungen in 2023:
Mittelspannung ohne Hausanschlussleitungen | 0,62 | km |
Niederspannung ohne Hausanschlussleitungen | 0,00 | km |
Mittelspannung nur Hausanschlussleitungen | 0,00 | km |
Niederspannung nur Hausanschlussleitungen | 0,00 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Installierte Leistung der Umspannebenen ohne kundeneigene Transformatoren:
Umspannebene MS/NS | 105.160 | kVA |
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen 2023:
Mittelspannung | 88 | Stück |
Umspannung MS/NS | 73 | Stück |
Niederspannung | 27.262 | Stück |
davon 1/4 stündliche registrierende Leistungsmessung oder Zählergangsmessung | 222 | Stück |
davon Sonstige Entnahmestellen | 27.201 | Stück |
Netzanschlüsse ohne Durchführung ab Erhalt Netzanschlussbegehren - nach Netzebenen - Strom in Stück
Netzanschlüsse - ohne Durchführung |
Netzanschlüsse - ohne Durchführung länger als 6 Monate nach Erhalt Netzanschlussbegehren |
Summe | |
Hochspannung (HS) | 0 | 0 | 0 |
Mittelspannung (MS) | 0 | 0 | 0 |
Niederspannung (NS) | 0 | 0 | 0 |
Summe | 0 | 0 | 0 |
Vereinbarungen gem. § 14a (1) S.1 zur netzorientieren Steuerung - Strom in Stück:
Vereinbarungen gem. § 14a (1) S.1 zur netzorientieren Steuerung - Strom in Stück | 230 | Stück |
Summe | 230 | Stück |
Entnommene Jahresarbeit
Vorläufige Entnommene Jahresarbeit 2023:
Mittelspannung | 179.807.118,93 | kWh |
Umspannung MS/NS | 94.158.921,76 | kWh |
Niederspannung | 90.150.682,49 | kWh |
- vorläufiger Lastgang Netzlast inkl. Verluste 20 kV
- vorläufiger Lastgang Netzlast inkl. Verluste 20-0,4 kV
- vorläufiger Lastgang Netzlast inkl. Verluste 0,4 kV
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Versorgungsgebiet 2023:
Stadt Achim und Gemeinde Oyten | 49.322 | Einwohner |
Es handelt sich um Daten mit Stand 30.09.2023. Neuere Daten liegen seitens des Landesamtes für Statistik Niedersachsen derzeit noch nicht vor.
Versorgungsgebiet Fläche
Versorgungsgebiet Fläche 2023:
Stadt Achim und Gemeinde Oyten | 30,91 | km² |
Versorgungsgebiet geographische Fläche
Netzgebiet | 131,45 | km² |
Kontaktdaten
Frau Esselmann
Telefon: 04202/510-400
Fax: 04202/510-11
E-Mail: netz@stadtwerke-achim.de
Frau Kruse
Telefon: 04202/510-400
Fax: 04202/510-11
E-Mail: netz@stadtwerke-achim.de
Herr Ihmeidat
Telefon: 04202/510-400
Fax: 04202/510-11
E-Mail: netz@stadtwerke-achim.de
Postanschrift:
Stadtwerke Achim AG
Postfach 15 52
28821 Achim
vor Ort:
Gaswerkstraße 7
28832 Achim
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr
Ansprechpartner für Netznutzungsfragen
Ansprechpartner | Herr Peter Koop | |
Telefon: | 04202/510-0 | |
E-Mail: | netz@stadtwerke-achim.de |
Differenzbilanzkreis
Die Stadtwerke Achim AG ist nicht verplichtet einen Differenzbilanzkreis zu führen, da weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind.
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Preis für Mehr-/Minderabrechnung bei SLP-Kunden
Gemäß § 13 Absatz 3 der Stromnetzzugangsverordnung, kurz StromNZV, vom 25. Juli 2005 sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.
Sie finden diese Preise unter Mehr-/Minderabrechnung.
Netzentgelte
Preisblätter Netznutzungsentgelte
Für die Netznutzung gelten die in den nachfolgenden Preisblättern dargestellten Konditionen (gültig ab 01.01.2023).
- Preisblatt der Stadtwerke Achim AG für die Netznutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Kleinkunden ohne Leistungsmessung 2023
- Preisblatt der Stadtwerke Achim AG für die Netznutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung 2023
- Preisblatt Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Strom 2023
Für die Netznutzung gelten die in den nachfolgenden Preisblättern dargestellten Konditionen (gültig ab 01.01.2024).
- Preisblatt der Stadtwerke Achim AG für die Netznutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Kleinkunden ohne Leistungsmessung 2024
- Preisblatt der Stadtwerke Achim AG für die Netznutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung 2024
- Preisblatt Messstellenbetrieb (inkl. Messung) Strom 2024
Dokumente der letzten Jahre finden Sie im Archiv.
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV
Die Stadtwerke Achim haben ein „Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 StromNEV“ veröffentlicht. Dies ist ab dem 1. Januar 2018 gültig. Dabei wurden auch die Angaben aus den Referenzpreisblättern des uns vorgelagerten Stromnetzbetreibers berücksichtigt. Das Referenzpreisblatt dient einzig als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte, auch „vNE“ oder „Entgelte für dezentrale Einspeisungen“ genannt.
Das Referenzpreisblatt für die vermiedenen Netzentgelte für das Stromnetzgebiet Achim finden Sie unten auf der Seite (gültig ab dem 1. Januar 2018).
Das Referenzpreisblatt für das Stromnetzgebiet Oyten können Sie auf den Internetseiten der EWE Netz GmbH finden. Es gilt ab dem 1. Januar 2018.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb beziehungsweise der zuständige Messstellenbetreiber, kurz MSB, ist für die Messung von Energieverbrauch und -erzeugung zuständig.
Die gesetzliche Grundlage für den Messstellenbetrieb ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Der Messstellenbetrieb veröffentlicht die Preisblätter für den Messstellenbetrieb inklusive Messung und den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen, kurz iMSys, und modernen Messeinrichtungen, genannt mME.
- Preisblatt Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) und modernen Messeinrichtungen (mME) ab 01.01.2023
- Preisblatt Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen (iMSys) und modernen Messeinrichtungen (mME) ab 01.01.2024
Dokumente der letzten Jahre finden Sie im Archiv.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Messstellenbetreiber | Stadtwerke Achim AG |
Individuelle Netzentgelte
Individuelle Netzentgelte und Netzentgeltbefreiungen
Gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, einem Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt anzubieten, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:
- wenn aufgrund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten
- oder aufgrund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten
offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Entnahmeebene abweicht (atypisches Lastverhalten).
Die Stadtwerke Achim haben nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten für ihre Netzanschlussebenen (Mittelspannung, Umspannung MS/NS, Niederspannung) ermittelt und bieten auf dieser Basis Letztverbrauchern ein individuelles Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV an.
Für die Vereinbarung über individuelle Netzentgelte, die ab dem 1. Januar 2014 – oder später – gelten sollen, ist gemäß § 19 Absatz 2 Satz 7 StromNEV neben dem Genehmigungs- nunmehr ein Anzeigeverfahren vorgesehen.
Die mit dem Netznutzer zu treffende Vereinbarung über ein reduziertes Netzentgelt gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV unterliegt den Bedingungen des Anzeigeverfahrens bei der Regulierungskammer Niedersachsen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.regulierung.niedersachsen.de.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV sowie zur Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV unter www.bundesnetzagentur.de.
- Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 2023
- Atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV 2024
Dokumente der letzten Jahre finden Sie im Archiv.
Energiestrukturdaten
vorläufige Jahreshöchstlast 2023
vorläufige Jahreshöchstlast 20 kV | 33.747,00 | kW |
vorläufige Jahreshöchstlast 20-0,4 kV | 20.362,00 | kW |
vorläufige Jahreshöchstlast 0,4 kV | 16.902,00 | kW |
vorläufige Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
vorläufige Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden | 77.439.262,00 | kWh |
vorläufige Summenlast Lastprofilkunden
Die Stadtwerke Achim AG wendet das Standardlastprofilverfahren an.
vorläufige Höchstentnahmelast 2023
vorläufige Höchstentnahmelast MS aus der vorgelagerten Netzebene | 31.124,00 | kW |
vorläufige Höchstentnahmelast MS/NS aus der vorgelagerten Netzebene | 20.684,18 | kW |
vorläufige Höchstentnahmelast NS aus der vorgelagerten Netzebene | 18.832,54 | kW |
vorläufiger Bezug MS aus vorgelagerter Netzebene | 74.549.126,00 | kWh |
vorläufiger Bezug MS/NS aus vorgelagerter Netzebene | 93.139.994,33 | kWh |
vorläufiger Bezug NS aus vorgelagerter Netzebene | 82.709.336,55 | kWh |
- vorläufiger Lastgang Umspannebene Mittelspannung
- vorläufiger Lastgang Umspannebene Mittelspannung-Niederspannung
- vorläufiger Lastgang Umspannebene Niederspannung
vorläufige Summe aller Einspeisungen aus dezentralen Erzeugungsanlagen
Monat | MS in kWh | MS/NS in kWh | NS in kWh |
Januar | 12.690.679,10 | 10.878,52 | 136.737,73 |
Februar | 9.359.015,99 | 32.105,27 | 314.092,43 |
März | 10.406.626,00 | 53.567,43 | 461.577,36 |
April | 8.014.483,64 | 129.791,74 | 921.265,52 |
Mai | 6.277.689,94 | 169.039,94 | 1.160.887,59 |
Juni | 5.269.276,25 | 190.468,20 | 1.286.419,03 |
Juli | 7.792.246,32 | 146.233,62 | 971.900,86 |
August | 5.986.645,70 | 127.676,69 | 885.688,05 |
September | 6.248.117,49 | 102.547,44 | 763.993,08 |
Oktober | 9.675.550,44 | 37.255,21 | 309.984,61 |
November | 11.322.949,28 | 13.489,48 | 149.104,52 |
Dezember | 12.214.712,81 | 5.873,89 | 79.695,16 |
Netzverluste/Verlustenergie
Netzverluste (VNB)
vorläufige Netzverluste 2023:
Mittelspannung | 0,5 | Prozent |
Umspannung MS/NS | 1,0 | Prozent |
Niederspannung | 6,88 | Prozent |
Summenlast Netzverluste
vorläufige Netzverluste 2023:
Jahresverlustenergie | 8.046.176,30 | kWh |
Netzverluste | 4,27 | % |
Mengen und Preise der Verlustenergie
Preise der Verlustenergie | 15,07 | ct / kWh |
vorläufige Menge der Verlustenergie MS | 899.035,59 | kWh |
vorläufige Menge der Verlustenergie MS/NS | 941.589,22 | kWh |
vorläufige Menge der Verlustenergie NS | 6.205.551,49 | kWh |
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 25 Absatz 2 NAV
Die Stadtwerke Achim übernehmen das Stromverteilnetz im Gemeindegebiet Oyten vom bisherigen Netzbetreiber EWE Netz GmbH zum 1. Januar 2018. Die Stadtwerke Achim übernehmen alle Rechte und Pflichten des bisherigen Netzbetreibers, die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergeben.
Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 29 Absatz 1 NAV
Zum 8. November 2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, BGBl. I 2006, S. 2477 vom 1. November 2006) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV, BGBl. I 2006, S. 2485 vom 1. November 2006) in Kraft getreten.
Diese beiden Verordnungen beeinflussen die mit den Stadtwerken Achim abgeschlossenen Netzanschlussverträge; dies betrifft vor allem die mit in Niederspannung beziehungsweise Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlussnehmer. Nach § 29 Absatz 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind die Stadtwerke Achim berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich bestehende Netzanschlussverträge anzupassen. Voraussetzung ist, dass der Netzanschlussvertrag vor dem 13. Juli 2005 mit den Stadtwerken Achim abgeschlossen wurde. Grundlage hierfür sind die AVBEltV und die AVBGasV.
Von diesem Anspruch machen die Stadtwerke Achim hiermit Gebrauch. Wir passen alle betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV beziehungsweise NDAV an; dies erfolgt mit Wirkung auf den 1. April 2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gelten die NAV und die NDAV unmittelbar; eine Anpassung dieser Verträge ist daher nicht erforderlich.
Umlagen und Aufschläge
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der Abgaben aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Regelungen in der jeweils gültigen Höhe, insbesondere
- der Mehrkosten aus der Umlage gemäß dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung,
- der sogenannten §-19-Umlage gemäß § 19 Absatz 2 StromNEV neue Fassung,
- der Umlage zum Ausgleich der Haftung bei Offshore-Windkraftanlagen gemäß § 17f Absatz 5 EnWG,
- der Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten nach § 18 AbLaV in Verbindung mit § 13 Absatz 4a und 4b EnWG
- sowie der Entgelte für Messdienstleistungen, Messstellenbetrieb und Abrechnung und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, gegebenenfalls Blindleistungsinanspruchnahme.
Nähere Informationen zu den nachfolgend genannten Aufschlägen und Umlagen finden Sie in den Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Lastprofilverfahren
SLP synthetisch nach VDEW
- H0 - Haushalt
- H1 - Nachtspeicherheizungen/ Wärmepumpe
- BL0 - Bandlieferung 24 Stunden/ 365 Tage
- G0 - Gewerbe allgemein
- G1 - Gewerbe werktags 8-18
- G2 - Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden
- G3 - Gewerbe durchlaufend
- G4 - Laden/Friseure
- G5 - Bäckerei mit Backstube
- G6 - Wochenendbetrieb
- L0 - Landwirtschaftsbetriebe
- L1 - Landw. mit Milchwirtschaft-Tierzucht
- L2 - Übrige Landwirtschaftsbetriebe
- GAP - Synth. Erzeugerprofil Klärgas
- SE1 - Synth. Erzeugerprofil Blockheizkraftwerk
- SOP - Synth. Erzeugerprofil Solar
- WNP - Synth. Erzeugerprofil Wind
Bestätigung §33 Absatz 2 MessEG
Der Messwerteverwender unterliegt nach § 33 Absatz 2 Mess- und Eichgesetz einer Kontrollpflicht.
Er hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zu vergewissern, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen respektive der Messgeräteverwender seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt.
Prozessidentität
Alle Geschäftsprozesse zwischen dem Netzbetreiber und den Energiehändlern – externen Vertrieben sowie eigenem „assoziiertem“ Vertrieb – werden identisch abgewickelt.
Die identische Kommunikation zwischen Netz- und Vertriebsbereich erfolgt gemäß den Auslegungsgrundsätzen der Bundesnetzagentur (GPKE BK6-06-009, Tenorziffer 1-3).
Gemäß den Empfehlungen der Bundesnetzagentur speichern wir die Datenbestände von Netz- und Vertriebsbereich auf verschiedenen Datenbankservermaschinen. Damit gewährleisten wir die geforderte physikalische Trennung der Daten.