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Messstellenbetrieb

Die Stadtwerke Achim sind als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber, kurz gMSB, im eigenen Netzgebiet für Messungen von Energieverbräuchen und Energieerzeugung zuständig.

Wir erfassen die Zählerstände und Mengen und überprüfen sie auf ihre Richtigkeit. Die ermittelten Ergebnisse stellen wir für Abrechnungszwecke mit dem Kunden zur Verfügung.

Definition Messstellenbetreiber, kurz MSB

Der Messstellenbetreiber ist für alle eichpflichtigen Energiezähler und gegebenenfalls notwendigen Zusatzgeräte zuständig, die nötig sind, um Energiedaten fachgerecht zu messen. Das heißt, er beschafft die Energiezähler, baut sie ein, wechselt sie, liest sie ab, prüft und repariert sie; ebenso überwacht er die dazugehörigen Eichfristen.

Die gesetzliche Grundlage für den Messstellenbetrieb ist das Messstellenbetriebsgesetz, kurz MsbG.

Messkonzepte

Die Förderung von erzeugter und eingespeister Energie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, beziehungsweise dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, kurz KWKG, erfordert entsprechende Messkonzepte, um die Abrechnungswerte fachgerecht erfassen und abrechnen zu können.

An dieser Stelle bieten wir als Unterstützung für die Kunden und Installateure einige Standardmesskonzepte für einfache und komplexe Messstellen an.

Übersteigt eine konkrete komplexe Messstelle die hier angebotenen Messkonzepte, so bitten wir Sie um Kontaktaufnahme, damit wir gemeinsam ein individuelles Messkonzept erarbeiten können.

Preisblätter

Das Preisblatt der Stadtwerke Achim gilt für alle Standard- und Zusatzleistungen, die sich aus dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“, kurz GDEW, für den grundzuständigen Messstellenbetreiber, kurz gMSB, ergeben.

Sofern nicht direkt durch das GDEW oder ein übergeordnetes Gesetz geregelt, entscheiden die Stadtwerke Achim in ihrer Rolle als gMSB darüber, welche Abnahme- oder Lieferstellen zu welchem Zeitpunkt auf Messeinrichtungen des neuen Messstellenbetriebs umgebaut werden.

Die Umrüstung von der herkömmlichen auf die neue Messtechnik erfolgt über einen Zeitraum von circa 16 Jahren ab dem Start des Smart Meterings. Eingesetzte Technik und Preise richten sich nach Stromverbrauch beziehungsweise Einspeiseleistung der jeweiligen Netzkunden.

Verträge

Die Rahmenverträge regeln die Voraussetzungen sowie Rechte und Pflichten, um die Messung und den Messstellenbetrieb durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber/Messdienstleister im Netzgebiet des Netzbetreibers durchzuführen.

Technische Mindestanforderungen

Was muss bei dem Einbau der Messeinrichtungen beachtet werden? In dem Dokument „Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen“ finden Sie weitere Informationen.

Infos

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