Zahlungsinformationen
Zahlungsausfälle vermeiden! Aber wie?
Als zuverlässiger Energieversorger ist es uns wichtig, unsere Kunden fair und kompetent in allen Energiefragen zu beraten. Das gilt auch für das Thema Energiesperre. Deshalb haben wir für Sie im Folgenden umfangreiche Informationen darüber zusammengestellt.
Sofort handeln und Zahlungsrückstände begleichen
Sie haben Rückstände bei Ihrem Energieversorger? Dann handeln Sie!
Schritt 1: Persönliches Gespräch suchen
Sind Sie mit Zahlungen an die Stadtwerke Achim im Rückstand, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Wir sprechen zusammen über weitere Möglichkeiten. Sie können uns telefonisch, per E-Mail, Fax oder auch auf dem Postwege erreichen; gern betreuen wir Sie auch in unserem Kundencenter.
Im Anschluss an unser Gespräch prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine Ratenzahlung gegeben sind. In vielen Fällen lässt sich eine Ratenvereinbarung oder kurzfristige Stundung vereinbaren und somit eine drohende Liefersperre vermeiden.
Wichtig:
Wir gewähren Ratenvereinbarungen grundsätzlich nur auf Forderungen aus der Abrechnung. Ratenvereinbarungen auf laufende Abschläge sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Schritt 2: Ämter um Hilfe bitten
In Einzelfällen kommt es vor, dass wir einer Ratenvereinbarung nicht zustimmen können. Bitte wenden Sie sich dann an Ihr zuständiges Amt für Soziale Dienste oder bei Arbeitslosigkeit an Ihr Jobcenter, das Ihnen möglicherweise weiterhelfen kann.
Amt für Soziale Dienste
Das Amt für Soziale Dienste entscheidet, ob Ihre Energieschulden übernommen werden können. Grundlage sind dabei die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Dort können Sie auch die Übernahme eines Darlehens für Ihre Schulden beantragen. Ihr Darlehen zahlen Sie üblicherweise in monatlichen Raten zurück.
Das Amt prüft auch, ob die Schuldenübernahme als Zuschuss erfolgen kann. Es berät zudem Personen, die unabhängig von Transferleistungen leben, in eine entsprechende Notlage geraten sind und Energieschulden haben.
Unser Tipp: Vereinbaren Sie monatliche Abschläge mit Ihrem Sozialamt!
Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Sozialamt zu vereinbaren, dass die fälligen monatlichen Abschläge von Ihren Leistungen einbehalten und dann von Ihrem Sozialträger direkt an uns überwiesen werden. So können Sie eventuelle Zahlungsschwierigkeiten verhindern.
Hier finden Sie ein entsprechendes Antragsformular:
Jobcenter
Bei Arbeitslosigkeit haben Sie – ähnlich wie beim Amt für Soziale Dienste – die Möglichkeit, ein Darlehen bei Ihrem Jobcenter zu beantragen.
Schnell handeln und Energiesperre vermeiden
Wie geht es weiter, falls keine Zahlungen bei uns eingehen?
Wir reagieren schnell und konsequent – das gilt bei unserem Service ebenso wie bei Zahlungsrückständen. Damit wollen wir verhindern, dass sich bei säumigen Kunden hohe Schuldensummen ansammeln, die dann nur schwer wieder abzubauen sind. Wichtig ist uns dabei ein fairer Ausgleich zwischen wirtschaftlichem Handeln und den Bedürfnissen unserer Kunden.
Schritt 1: Mahnung
Sie erhalten eine Mahnung mit der Aufforderung, den Zahlungsrückstand kurzfristig auszugleichen. Dazu haben Sie maximal vier Wochen Zeit. Mit der Mahnung klären wir Sie bereits über die möglichen Folgen auf, sollten Sie die Zahlung nicht rechtzeitig leisten.
Unser Tipp: Sprechen Sie uns an!
Wenn Sie jetzt handeln, haben Sie noch genügend Zeit, mit uns und anderen Ämtern zu sprechen. So können wir gemeinsam nach Lösungen suchen, um eine Energiesperre und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bitte lesen Sie dazu auch die Rubrik: „Sofort handeln und Zahlungsrückstände begleichen“.
Schritt 2: Ankündigung eines Sperrtermins
Gleichen Sie den Betrag nicht aus, erhalten Sie drei Tage vor Einstellung der Energielieferung das Anschreiben „Unterbrechung der Versorgung“ mit Angabe des Sperrtermins. Um zu vermeiden, dass Ihre Versorgung mit Energie unterbrochen wird, müssen Sie spätestens einen Tag vor dem genannten Sperrtermin den angegebenen Forderungsbetrag bar an der Kasse der Stadtwerke Achim AG, Gaswerkstraße 7, 28832 Achim einzahlen.
Ist es Ihnen nicht möglich, vor Ort bei uns bar zu zahlen, können Sie den Forderungsbetrag zum vorgesehenen Sperrtermin auch direkt an den Sperrkassierer entrichten. Bei einer Vor-Ort-Zahlung an den Sperrkassierer entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 37 Euro. Eine Zahlung durch Überweisung oder Scheckeinreichung ist leider aufgrund der kurzen gesetzlichen Benachrichtigungsfristen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Schritt 3: Sperrung
Sofern Sie den Forderungsbetrag nicht rechtzeitig begleichen, stellen wir unsere Energielieferung an Sie ein. Dies erfolgt durch unseren Sperrkassierer. Dabei entstehen für Sie folgende Kosten:
- Kosten für die Sperrung: 46 Euro
- Kostenpauschale für die Entsperrung Strom: 49 Euro
- Kostenpauschale für die Entsperrung Gas: 74 Euro
Wichtig:
Wird uns der Zugang zur Zählereinrichtung verweigert oder nicht ermöglicht, müssen wir als letzte Möglichkeit Ihren Hausanschluss vom Netz trennen. Da wir für eine solche Maßnahme eine Tiefbaufirma beauftragen müssen, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1.050 Euro, die zu Ihren Lasten gehen.
Schritt 4: Wiederherstellung der Versorgung
Eine Wiederherstellung Ihrer Versorgung erfolgt erst, nachdem Sie alle Rückstände zuzüglich angefallener Kosten ausgeglichen haben.
Unsere Bitte:
Lassen Sie es nicht so weit kommen, setzen Sie sich frühzeitig mit uns in Verbindung!
Tipps befolgen und Energie sparen
Wichtig: Regelmäßige Zählerablesung
Lesen Sie regelmäßig, zum Beispiel quartalsweise, Ihre Zähler ab. So behalten Sie Ihren Verbrauch im Blick. Stellen Sie dabei fest, dass Ihr Verbrauch deutlich vom Vorjahresverbrauch abweicht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre festgelegte Abschlagshöhe durch uns kontrollieren und anpassen zu lassen.
Wir bieten Ihnen an, Rechnungen aufgrund von Zählerständen zu simulieren. Ein Telefonanruf genügt; die Simulation ist für Sie kostenlos.
Automatische Temperaturabsenkung nutzen
Viele Heizungsanlagen bieten die Möglichkeit einer automatischen Temperaturabsenkung. Durch die Absenkung der Raumtemperatur bei Nacht oder bei längerer Abwesenheit lassen sich nennenswerte Energieeinsparungen erzielen. Jedes Grad weniger entlastet Ihre Haushaltskasse.
Raumtemperatur kontrollieren
Achten Sie darauf, Räume nicht zu überheizen. Jedes Grad mehr bedeutet auch höhere Heizkosten. Empfohlen wird eine durchschnittliche Raumtemperatur von etwa 20 Grad Celsius. Um die Wärme in den Räumen zu halten, sollten die Türen geschlossen werden.
Auf richtiges Lüften achten
Empfohlen wird Stoßlüften, das heißt, mehrmals täglich für einen kurzen Zeitraum von fünf bis zehn Minuten die Fenster weit zu öffnen. Bei Frost sollte das Lüften nicht länger als zwei bis drei Minuten andauern. Vermeiden Sie Dauerlüften bei gekippten Fenstern und aufgedrehter Heizung – so sparen Sie ganz leicht viel Energie ein!
Undichte Fenster und Türen abdichten
Mit wenig Aufwand, aber großer Wirkung lassen sich undichte beziehungsweise zugige Fenster- und Türrahmen mit selbstklebenden Dichtungsbändern aus Schaumstoff oder Gummi abdichten.
Heizungsanlage warten lassen
Lassen Sie Ihre Heizungsanlage zu Beginn der Heizperiode von einem Fachmann reinigen und einstellen. Auch hier gilt: Ein richtig eingestellter Brenner verbraucht weniger Energie!
Heizkörper entlüften
Sollten Ihre Heizkörper ungleich warm werden oder gluckernde Geräusche von sich geben, dann hat sich Luft in den Heizkörpern angesammelt. Diese Luft kann das Erwärmen verzögern oder aufhalten. Das bedeutet wiederum mehr Energieverbrauch. Deshalb empfehlen wir die Entlüftung der Heizkörper vor jeder anstehenden Heizperiode.
Thermostatventile freihalten
Thermostatventile sind für die Regelung der Raumtemperatur zuständig. Werden diese durch Vorhänge zugehängt, durch Möbel zugestellt oder durch Heizkörperverkleidungen verdeckt, kann das Thermostatventil nicht mehr richtig arbeiten.
Durchlauferhitzer prüfen
Moderne elektronische Durchlauferhitzer verbrauchen für die Warmwasseraufbereitung deutlich weniger Strom als ältere Modelle. Prüfen Sie Ihr Modell im Hinblick auf den Stromverbrauch.
Ein Durchlauferhitzer mit einer Leistungsaufnahme von 18 Kilowatt (kW) verbraucht bei voller Leistung in einer Stunde 18 Kilowattstunden (kWh). Geht man davon aus, dass in einem 2-Personen-Haushalt täglich zehn Minuten geduscht wird, ergibt sich ein Verbrauch von 1.095 Kilowattstunden pro Jahr.
Stromfresser aufspüren
Mit einem Strommessgerät können Sie den Stromverbrauch einzelner Elektrogeräte messen. Die Handhabung ist einfach: Das Strommessgerät wird wie ein Verlängerungskabel zwischen Steckdose und das zu messende Gerät geschaltet und misst den Stromverbrauch über einen bestimmten Zeitraum. So können Sie sogenannte Stromfresser, wie etwa Kühlschrank oder Kühltruhe, identifizieren und durch energiesparende Geräte ersetzen.
Abschalten statt Standby
Schalten Sie Geräte wie Computer oder Fernseher immer vollständig aus, denn auch im Standby-Modus verbrauchen Geräte Energie.
Warmes Wasser sparen
Eine kurze Dusche statt ein volles Bad oder das Wasser beim Händewaschen oder Zähneputzen abdrehen - jeder gesparte Warmwassertropfen spart Energie. Auch die Temperatur des Wassers spielt eine wichtige Rolle.
Geräte auslasten
Geschirrspüler, Waschmaschine oder Trockner sollten immer gut gefüllt sein, bevor sie angestellt werden. So wird eine optimale Energiebilanz erreicht.
Licht ausschalten
Oft wird der Lichtschalter betätigt, obwohl das Tageslicht noch ausreicht. Auch hier gilt: Weniger ist mehr!
Energie sparen beim Kochen
Sie möchten Wasser zum Kochen bringen? Dann lohnt sich ein Deckel auf dem Kochtopf, denn so geht es schneller und Energie wird eingespart.
Wenn Sie nur einige Tipps beherzigen, können Sie viel Energie sparen. Oft sind es die kleinen Dinge, die in der Summe eine große Wirkung haben!
Beratung und Hilfe suchen und finden
Energieberatung
Verbraucherzentralen
Eine fundierte Energieberatung bieten auch die Verbraucherzentralen an. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen dazu:
Link zur Verbraucherzentrale Energieberatung
Auf der Internetseite der Energieberatung Verbraucherzentrale finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl die für Sie zuständige Stelle. Auf der Übersicht zum Beratungsangebot der Energieberatung (PDF-Datei zum Herunterladen) sind alle Leistungen und Preise der Energieberatung tabellarisch aufgeführt. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Stadt Achim
Die Stadt Achim bietet einmal im Monat eine Energiesparberatung im Achimer Rathaus an.
Eine 15-minütige Beratung wird mit 5 Euro veranschlagt. Näheres finden Sie auf der Internetseitseite
Link zur Stadt Achim Energieberatung
Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen
Ehrenamtliche Formularlotsen beim Landkreis Verden
Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen von Anträgen wie etwa ein Darlehen haben, dann wenden Sie sich an den Landkreis und fragen Sie nach den „Formularlotsen“. Dies sind ehrenamtliche Bürger und Bürgerinnen, die Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Anträge hilfreich zur Seite stehen:
Link zu den Landkreis Verden Formularlotsen
Weitere hilfreiche Informationen
Caritas Verden
Schuldnerberatung sowie von Land Niedersachsen anerkennte Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Link zu Caritas Verden
Agentur für Arbeit Nienburg-Verden
Link zur Agentur für Arbeit Nienburg-Verden
Landkreis Verden
Denn: Ein Leben ohne Strom ist heute nur schwer vorstellbar. Im sonst warmen, gemütlichen Zuhause wird es kalt und dunkel – es gibt kein Licht, kein warmes Wasser, kein Fernsehen, kein Telefon, der Herd bleibt kalt, der Kühlschrank warm.
Tatsächlich hat eine Energiesperre gravierende Folgen auf das tägliche Leben. Wichtig ist, es nicht so weit kommen zu lassen und vorher aktiv zu werden!
Unser Tipp: Zahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich!
Zahlungstermine und Abschlagshöhe finden Sie auf der Jahresverbrauchsabrechnung. Damit Sie gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, eine Mahnung oder sogar einen Sperrauftrag zu erhalten, sorgen Sie für einen pünktlichen Zahlungseingang. Wir empfehlen Ihnen daher die Zahlung per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag.
Haben Sie Fragen? Oder brauchen Sie Beratung und Hilfe? Wir sind gern für Sie da!
Stadtwerke Achim AG
Gaswerkstraße 7
28832 Achim
Telefon: 04202/510-0
Fax: 04202/510-11
E-Mail: abrechnung@stadtwerke-achim.de
Unsere Öffnungszeiten im Kundencenter Achim:
Montag bis Freitag 9.00 bis 16.00 Uhr