Abrechnung Einspeisung und Zählerstandsablesung
Die Abrechnung der Erneuerbare-Energien-Anlagen erfolgt turnusmäßig im Januar eines jeden Jahres. Daher wird im Januar kein Abschlag ausgezahlt. Für die Abrechnung benötigen wir von jeder Anlage den Zählerstand zum 31. Dezember eines jeden Jahres.
Bitte teilen Sie uns bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres alle Daten mit, die für die Endabrechnung erforderlich sind.
Sie können uns Zählerstände bequem online über unser Zählerstandsportal melden:
Alternativ können Sie uns den Zählerstand per E-Mail an einspeisung@stadtwerke-achim.de oder auf dem postalischen Wege an unsere Firmenanschrift senden.
Anlagenbetreiber mit registrierter Leistungsmessung (RLM) müssen Zählerstände nicht melden, da diese durch die Zählerfernauslesung (ZFA) elektronisch übermittelt werden.
Sollte sich Ihre Bankverbindung oder Steuerpflicht ändern, können Sie uns dies über das Formular „SEPA Lastschriftmandat für Einspeiser“ mitteilen.
- SEPA Lastschriftmandat und umsatzsteurrechtlicher Status für Einspeiser
- Ableseanleitung EasyMeter Q3B
- Ableseanleitung EasyMeter Q3D
- Ableseanleitung EasyMeter Q3D Zweirichtungszähler
- Ableseanleitung EasyMeter Q3M1050
- Ableseanleitung EasyMeter Q3MXX70
- Ableseanleitung EasyMeter Q3S
- Ableseanleitung EasyMeter T3D
- Ableseanleitung EMH DMTZ XC
- Ableseanleitung EMH ED300
- Ableseanleitung EMH LZQJ XC