Biogaseinspeisung
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Biogaseinspeisung

Wir bearbeiten Ihren Antrag gemäß den Vorgaben aus den §§ 31 bis 37 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV).

Sollten Sie die Einspeisung von Biogas in unser Erdgasnetz planen, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir werden Ihnen die zur Antragsstellung erforderlichen Dokumente, wie z.B. ein Antragsformular, dann gerne zusenden.

Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, prüfen wir, ob er vollständig ist. Falls wir weitere Informationen benötigen, werden wir Sie innerhalb einer Woche nach Antragseingang darüber informieren. Spätestens zwei Wochen nach Eingang des vollständigen Anschlussbegehrens erhalten Sie von uns ein Angebotsschreiben mit Informationen über die erforderlichen Prüfungen und die Kosten dieser Prüfungen.

Wenn Sie uns einen Auftrag über eine Netzverträglichkeitsprüfung, kurz NVP, erteilen, erheben wir einen Vorschuss von 25 Prozent der Kosten der NVP. Sie erhalten das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens drei Monate nach Eingang der Vorschusszahlung. Nach Erhalt der Ergebnisse der NVP werden wir Ihnen die noch ausstehenden Kosten für die NVP in Rechnung stellen. Den noch ausstehenden Betrag begleichen Sie bitte nach Rechnungserhalt.

Innerhalb weiterer drei Monate erstellen wir Ihnen ein Angebot für einen Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag Biogas. Mit Annahme des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages beginnt eine 18-monatige Frist, innerhalb derer mit dem Bau der Anlage begonnen werden muss, sonst verlieren der Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag ihre Gültigkeit. Die beantragte Einspeisekapazität reservieren wir für Ihr Vorhaben maximal 18 Monate.

Nach Abschluss des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages beginnen die (Ausführungs-)Planung und die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für den Netzanschluss. Im Anschluss an Ausschreibung und Vergabe der Leistungen wird der Netzanschluss hergestellt. Nach dessen Fertigstellung und der technischen Abnahme erfolgt die Schlussrechnung mit gegenseitiger Rechnungslegung gemäß den Festlegungen des Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrages.

Sobald den Stadtwerken Achim ein Nachweis über den Abschluss eines Einspeisevertrages Biogas für die Verteilnetzebene vorliegt, kann der Netzanschluss in Betrieb gehen. 

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