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Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021
Die Stadtwerke Achim haben gemäß § 36 Absatz 2 EnWG zum 1. Juli 2018 den Grundversorger festgestellt, der die Haushaltskunden mit Erdgas beliefert. Aufgrund dieser Feststellung ist dies der integrierte Energievertrieb der Stadtwerke Achim: Er versorgt die Haushaltskunden mit Erdgas, und zwar im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Achim.
Dieses Netzgebiet umfasst die Konzessionsgebiete der Stadt Achim (AGS 3.361.001) sowie der Gemeinden Langwedel (AGS 3.361.006), Ottersberg (AGS 3.361.008) und Oyten (AGS 3.361.009). Die Festlegung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.

Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Die Stadtwerke Achim haben gemäß § 36 Absatz 2 EnWG zum 1. Juli 2021 den Grundversorger festgestellt, der die Haushaltskunden mit Erdgas beliefert. Aufgrund dieser Feststellung ist dies der integrierte Energievertrieb der Stadtwerke Achim: Er versorgt die Haushaltskunden mit Erdgas, und zwar im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Achim.
Dieses Netzgebiet umfasst die Konzessionsgebiete der Stadt Achim (AGS 3.361.001) sowie der Gemeinden Langwedel (AGS 3.361.006), Ottersberg (AGS 3.361.008) und Oyten (AGS 3.361.009). Die Festlegung gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024.

 

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