Veröffentlichungspflichten
Auf dieser Seite haben wir Informationen für Sie zusammengestellt, die die Stadtwerke Achim aufgrund gesetzlicher Vorgaben veröffentlichen.
Tätigkeitsabschluss nach § 6b EnWG
Nach § 6b Absatz 7 EnWG veröffentlichen die Stadtwerke Achim ihre Geschäftsberichte im Internet. Dabei geht es insbesondere um die in § 6 Absatz 3 Satz 1 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche der Stadtwerke.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie möchten Ihren Energieliefervertrag kündigen beziehungsweise widerrufen? Hier informieren wir Sie über die rechtlichen Voraussetzungen und den Ablauf des Widerrufs.
Wann kann ich widerrufen?
Sie haben das Recht, Ihren Energieliefervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Dafür müssen Sie uns, die Stadtwerke Achim AG, Gaswerkstraße 7, 28832 Achim, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, einen Energieliefervertrag zu widerrufen, informieren. Das kann beispielsweise ein mit der Post versandter Brief, ein Fax oder eine E-Mail sein.
Wie kann ich widerrufen?
Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite www.stadtwerke-achim.de elektronisch ausfüllen. Oder Sie verwenden eine andere eindeutige Erklärung und übermitteln sie an uns.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich, beispielsweise per E-Mail, eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Damit Ihr Widerruf wirksam und erfolgreich ist, reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts absenden, bevor die Widerrufsfrist abläuft.
Folgen des Widerrufs
Unsere Rückzahlungspflicht
Wenn Sie einen Energieliefervertrag widerrufen, sind wir verpflichtet, Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, zurückzuzahlen. Dies schließt die Lieferkosten ein – mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben. Wir sind ebenfalls verpflichtet, Ihnen Ihre Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eines Energieliefervertrages bei uns eingegangen ist.
Wie zahlen wir zurück?
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Besonderheiten bei einer Lieferung während der Widerrufsfrist
Sofern wir schon – auf Ihren Wunsch – während der Widerrufsfrist Dienstleistungen oder Energielieferungen für Sie erbracht haben, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich eines Energieliefervertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vertragsinhalte zu § 41 EnWG
Der § 41 des Energiewirtschaftsgesetzes, kurz EnWG, regelt die Energielieferverträge mit Haushaltskunden. Die sogenannte Verordnungsermächtigung konkretisiert die Einzelheiten dieser Verträge:
Zahlweise
Soweit in Ihrem Energieliefervertrag nichts anderes geregelt ist, können Sie als Haushaltskunde durch die Teilnahme am Banklastschriftverfahren, per Dauerauftrag oder durch Bareinzahlung bezahlen.
Haftungs- und Entschädigungsregelungen
Die Stadtwerke Achim haften als Netzbetreiber für Schäden, die im Rahmen einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Strom- und Gasversorgung entstehen, nur unter den Voraussetzungen des § 18 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) beziehungsweise des § 18 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV).
Lieferantenwechsel
Die Stadtwerke Achim werden Ihnen einen etwaigen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen.
Tarif- und Angebotsinformationen
Informationen zu unseren Tarifen, Angeboten, Leistungen und Preisen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.stadtwerke-achim.de und in unserer Geschäftsstelle in der Gaswerkstraße 7 in 28832 Achim.
Verbraucherschutz und außergerichtliche Streitbeilegung
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unseren Verbraucherservice richten.
Per Post: Stadtwerke Achim AG, Postfach 1552, 28821 Achim
Telefonisch: 04202/510-0
Per E-Mail: kundenservice@stadtwerke-achim.de
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16; Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 20.00 Uhr
Fax: 030/22480323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240-0
Fax: 030/2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherschutz und außergerichtliche Streitbeilegung
Hinweise zur Streitbeilegung mit Verbrauchern nach § 36 VSBG und § 111a EnWG – im Bereich Strom und Gas
Zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern aus dem Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und Gas über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie kann ein Schlichtungsverfahren nach § 111b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240-0
Fax: 030/2757240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
beantragt werden.
Ein Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Achim (SWA) im Verfahren nach § 111a EnWG der Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den SWA abgeholfen haben.
Die SWA sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Energie e. V. verpflichtet.
Sonstige Hinweispflichten nach § 36 VSBG – Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern in sonstigen Bereichen/Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. – im Bereich Fernwärme/Wärme plus
Die Stadtwerke Achim (SWA) erklären sich entsprechend § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bereit, in den Bereichen Fernwärme/Wärme plus an Streitbeilegungsverfahren vor der
Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl
Telefon: 07851/7957940
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass Sie sich an die SWA gewandt haben und keine beiderseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten, die sogenannte OS-Plattform, geschaffen. Sofern es sich bei dem Kunden um einen in der Europäischen Union wohnhaften Verbraucher handelt, steht es den Vertragsparteien frei, Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online- Dienstleistungsverträgen im Wege der außergerichtlichen Streitbeilegung über die OS- Plattform beizulegen.
Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Der Kunde kann sich mit Fragen zu Energieliefervertragsverhältnissen wenden an:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16; Mo.-Fr. von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Fax: 030/22480323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Kontaktdaten
Stadtwerke Achim AG
Gaswerkstraße 7
28832 Achim
Telefon: 04202/510-0
Fax: 04202/510-11
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-achim.de
Abwendungsvereinbarung
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kund*innen spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf
Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Weitere veröffentlichungspflichtige Informationen rund um die Themen Strom und Gas im Netzbereich finden Sie hier: