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Redispatch 2.0
Was ist unter Redispatch 2.0 zu verstehen?
Im Rahmen der Novelle zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz, kurz NABEG 2.0, sollen technisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Mechanismen für ein Engpassmanagement in den Stromnetzen umgesetzt werden. Dies wird unter dem Begriff „Redispatch2.0“ zusammengefasst. Damit verbunden ist auch die Integration des bisherigen Einspeisemanagement in diese Regelungen. Ziel ist es, durch gezielte Steuerung von Erzeugungsanlagen Engpässe im Netz vorausschauend zu vermeiden und somit die Netzsicherheit zu gewährleisten sowie dem Einspeisevorrang von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, kurz EE-Anlagen, und KWK-Anlagen Rechnung zu tragen. Alle Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Leistung > 100 kW müssen an diesem Vorhaben teilnehmen. Wir als Anschlussnetzbetreiber sind in Zusammenarbeit mit allen Anlagenbetreibern gesetzlich verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen und die Maßnahmen umzusetzen. Dazu hat die BNetzA zahlreiche Festlegungen auf den Weg gebracht, welche die gesetzlichen Anforderungen konkretisieren und sich gleichermaßen an Netz- wie Anlagenbetreiber richten.
Welche Anlagen fallen unter das Redispatch 2.0?
- Alle Erzeugungsanlagen und Stromspeicher ab einer Leistung von 100 kW
- Alle durch den Netzbetreiber steuerbaren Erzeugungsanlagen und Stromspeicher unter einer Leistung von 100 kW
Welche Bedeutung hat das Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber?
Mit der Einführung des Redispatch 2.0 kommen für Anlagenbetreiber weitere Mitwirkungspflichten im neuen Prozess zu. Grundsätzlich ist der Anlagenbetreiber per Gesetz für den Einsatz seiner Anlage und die Kooperation mit dem Netzbetreiber verantwortlich. Für Anlagenbetreiber sind Datenaustauschpflichten und die hierfür vorgesehen Kommunikationsprozesse hinzugekommen. Die Durchführung der notwendigen Abstimmungen mit dem Netzbetreiber kann an einen Dienstleister übertragen werden, der diese Aufgaben im Namen des Anlagenbetreibers übernimmt. Unabhängig davon, ob Aufgaben an einen Dienstleister übertragen werden, verbleibt die Verantwortung im Verhältnis zum Netzbetreiber immer beim Anlagenbetreiber.
Für die Datenaustauschpflichten ist es notwendig dem Netzbetreiber Daten mitzuteilen. Hierzu verwenden Sie bitte das Dokument „Formular Redispatch Datenabfrage für neue Anlagenbetreiber“. Bitte senden Sie das Dokument ausgefüllt an die Stadtwerke Achim zurück.
Weitere Informationen, u. a. zu den Datenaustauschpflichten und den hierfür vorgesehen Kommunikationsprozessen, finden Sie hier:
Wie erfolgt die Abrechnung der Redispatch 2.0-Maßnahmen?
Für den Fall, dass Sie von einer Redispatch 2.0-Maßnahme im Stromnetz der Stadtwerke Achim AG betroffen sind, erhalten Sie von uns automatisch eine monatliche Gutschrift über die Einsätze im Vormonat. Die Basis der Daten erfolgt auf den mit dem Betreiber einer technischen Ressource, kurz BTR, abgestimmten Daten. Damit ist das Schreiben von Rechnungen nicht mehr notwendig.
Informationen für Einsatzverantwortliche
Mit der Nutzung der Datenaustauschplattform Connect+ bestätigen Sie als Marktakteur (Anlagenbetreiber, Bilanzkreisverantwortlicher, Lieferant bzw. Einsatzverantwortlicher) gegenüber der Stadtwerke Achim AG, dass die hier verlinkten Anforderungen an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA befolgt werden. Die Bestätigung erfolgt über das Akzeptieren der Anforderungen des Anschlussnetzbetreibers an die Marktakteure für die Nutzung von RAIDA durch die o. g. Marktakteure im Rahmen des Registrierungsprozesses des RAIDA-Systems auf der Internetseite RAIDA.de. Für die Stadtwerke Achim AG übernimmt RAIDA die die Funktionalitäten des Data-Providers gemäß Festlegung BK6-20-059.
Redispatch-Bilanzkreis der Stadtwerke Achim AG
Netzbetreiber ILN | Bezeichnung des Netzes | EIC Redispatch-Bilanzkreis | Bilanzierungsgebiet | EIC Bilanzierungsgebiet |
9900006000007 | Stadtwerke Achim AG | 11Y0-0000-1564-2 | TenneT TSO GmbH | 10YDE-EON------1 |
Weitere Informationen rund um das Thema Redispatch 2.0 finden Sie hier: