Inbetriebsetzung und vergütungstechnische Inbetriebnahme
Nachdem die Installation für Strom im Gebäude durch ein eingetragenes Fachinstallationsunternehmen fertiggestellt wurde, beantragt dieses Unternehmen die Inbetriebsetzung mit dem entsprechenden Formular Inbetriebsetzung/Fertigmeldung.
Mit diesem Formular bescheinigt der Installateur, dass die Installation abgeschlossen ist, nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurde und zur Inbetriebsetzung bereit ist.
Erst wenn die Installation abgeschlossen ist, können Sie den Inbetriebsetzungsantrag einreichen. Inbetriebsetzungsanträge, die vorab eingereicht werden, zum Beispiel mit dem Antrag zum Netzanschluss, werden nicht anerkannt und sind ungültig.
Sollte die Inbetriebsetzung kurz vor dem Monatswechsel erfolgen, sollten das Fachinstallationsunternehmen und der Kunde zusammen die vergütungstechnische Inbetriebnahme zusätzlich ausfüllen, damit der Vergütungssatz für den Monat noch gewährt werden kann. Dies gilt für den Fall, dass die Zählersetzung terminlich erst im folgenden Monat möglich sein sollte.