Netzanschlussherstellung
Die Stadtwerke Achim AG bietet Netzanschlüsse im Versorgungsgebiet an:
Erdgasanschlüsse
- im Bereich der Stadt Achim (alle Ortsteile)
- im Bereich der Gemeinde Oyten
- im Bereich des Flecken Ottersberg
- im Bereich des Flecken Langwedel an
Stromanschlüsse
im Bereich der Stadt Achim (alle Ortteile) an.
Zur Herstellung von Netzanschlüssen sind 6 Schritte durchzuführen:
Folgende Schritte sind für den Netzanschluss nötig
(1) Anschlussanfrage
Die Anschlussanfrage führt ein zugelassenes Fachinstallationsunternehmen zusammen mit dem Kunden aus.
Sie beinhaltet wichtige Informationen zur Herstellung des Netzanschlusses wie:
- Die Leistungsdaten (diese bestimmen die Anschlussdimension und die Zählergröße)
- Wer übernimmt die Kosten (Eigentümer oder Mieter)?
- Wer ist Eigentümer des Grundstückes?
Hierzu ist ein entsprechendes Formular zur Netzanschlussanfrage (s.u.) auszufüllen und zusammen mit einem amtlichen Lageplan sowie einer Grundrissskizze, aus der der Anschlussraum ersichtlich ist, einzureichen.
Im Lageplan ist die gewünschte Leitungstrasse vom Bauherrn einzutragen.
Die Leitungstrasse darf nicht überbaut bzw. mit Bäumen bepflanzt werden oder sein.
(2) Angebot
Nach Eingang der vorgenannten Unterlagen und der endgültigen technischen und kaufmännischen Klärung erhält der Kunde (Eigentümer) ein Angebot für die Herstellung des Netzanschlusses (innerhalb von ca. 10 Tagen).
Technische Klärungen sind u. a.:
- Ist eine ausreichende Netzkapazität bzw. Leitungsnetz vorhanden?
- Abstimmung der Trassenverläufe mit dem Kunden
- Für den Netzanschluss Erdgas muss der Rohbau fertig gestellt sein, damit vor Ort ein Aufmaß zur Angebotserstellung erfolgen kann
kaufmännische Klärungen sind u. a.:
- Klärung von Lieferzeiten / Preisen bei Vorlieferanten (Regelanlagen etc.)
- Klärung der Frage, ob eine beschränkte Dienstbarkeit einzutragen ist (Leitungs- / Wegerecht). Siehe hierzu die nächste Seite
Das Angebot beinhaltet die Kosten für die Verlegung der Netzanschlussleitung von der Netzhauptleitung bis in das Gebäude (einschließlich aller Erdarbeiten), die Montage der Hauseinführung und der Hausanschlusseinrichtungen sowie die Inbetriebsetzungskosten und den anfallenden Baukostenzuschuss.
(3) Auftrag
- Die Auftragserteilung hat vom Kunden zu erfolgen, indem der Kunde das unterschriebene Angebot zurück an die Stadtwerke Achim AG schickt.
- Sollte die Beauftragung durch einen Mieter erfolgen, ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers erforderlich.
(4) Herstellung der Netzanschlüsse / Bauausführung
Die Herstellung der Netzanschlüsse erfolgt durch ein vom Verteilnetzbetreiber (Stadtwerke Achim AG) beauftragten Tiefbauunternehmer.
Nach Eingang des Auftrags durch den Kunden und der Terminabsprache mit dem Tiefbauunternehmer kann die Ausführung der Arbeiten bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen.
Bei der Herstellung des Netzanschlusses Strom wird ein eventuell vorhandener Baustromanschluss aufgelöst und der Baustromverteilerkasten abgebaut.
Voraussetzungen für die Bauausführung sind:
- Die Leitungstrassen müssen frei von Gerüsten, Containern, Erdaushub etc. sein (Trassenverlauf wie mit dem Kunden abgestimmt).
- Der Zutritt zum Gebäude muss gewährleistet sein.
- Der Anschlussraum muss zugänglich und frei von Gegenständen sein.
- Der Bau muss abschließbar sein (Bautüren etc.).
Folgende Leistungen sind inbegriffen:
- Das Absperren der erforderlichen Arbeitsflächen auf der Straße;
- Die Herstellung des Leitungsgrabens;
- Die Leitungsverlegung und Montage der Hauseinführung;
- Das Verfüllen des Leitungsgrabens;
- Die Wiederherstellung der Oberflächen;
Der Anschlussnehmer kann den Leitungsgraben auch in Eigenleistung ausheben, d. h. dass das durch die Stadtwerke Achim AG beauftragte Tiefbauunternehmen einen ausgehobenen Leitungsgraben vorfindet.
Folgende Eigenleistungen sind dabei vom Kunden zu erbringen:
- Ausheben des Leitungsgrabens auf dem eigenen Grundstück (ein durch den Trinkwasserverband Verden oder sonstigen dritten Versorger- oder Entsorgungsträger ausgehobener Graben gilt nicht als Eigenleistung);
- Tiefe des Grabens ab Oberkante Graben für Strom 80 cm / für Gas 100 cm;
- Verfüllen des Leitungsgrabens nach erfolgter Leitungsverlegung;
Folgende Leistungen werden vom Tiefbauunternehmen ausgeführt:
- das Absperren der erforderlichen Arbeitsflächen im öffentlichen Bereich;
- das Ausheben des Leitungsgrabens im öffentlichen Bereich d.h. Straße bzw. Fußweg;
- die Leitungsverlegung und Montage der Hauseinführung;
- das Absanden der Hausanschlussleitunge
(5) Inbetriebsetzung
- Nachdem die Installation (Strom / Gas) im Gebäude durch ein eingetragenes Fachinstallationsunternehmen fertig gestellt wurde, beantragt das Fachinstallationsunternehmen die Inbetriebsetzung mit dem entsprechenden Formular Inbetriebsetzung / Fertigmeldung.
- Mit diesem Formular bescheinigt der Installateur, dass die Installation abgeschlossen ist und nach den gültigen technischen Normen und Richtlinien hergestellt wurde und zur Inbetriebsetzung bereit ist.
- Inbetriebsetzungsanträge, die vorab eingereicht worden sind (mit dem Antrag zum Netzanschluss) werden nicht anerkannt und sind ungültig.
(6) Zählerstellung
Nachdem das eingetragene Fachinstallationsunternehmen die Fertigstellung der Anlage schriftlich bei der Stadtwerke Achim AG angemeldet hat, kann der Zähler gesetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass ein Vorlauf von ca. 3 Arbeitstagen für die Zählersetzung benötigt wird.
Eine vergebliche Anfahrt zur Zählersetzung zieht Mehrkosten nach sich, die dem Netzanschlussnehmer in Rechnung gestellt werden.
Gründe für die vergebliche Anfahrt sind:
- Der Zugang zum Zählerplatz ist nicht möglich, weil das eingetragene Fachinstallationsunternehmen bzw. die Eigentümer nicht vor Ort war und das Gebäude verschlossen ist.
- Die Anlage wurde technisch nicht fertig gestellt.
- Der Zählerplatz entspricht nicht den technischen Anforderungen bzw. Vorschriften.
Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
Was bedeutet eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit?
Das bedeutet, dass die Versorgungsleitungen der Stadtwerke Achim AG, die auf privaten Grundstücken verlegt werden, als beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadtwerke Achim AG beim Grundbuchamt im Grundbuch eingetragen werden. Die Kosten für die Eintragung übernimmt die Stadtwerke Achim AG.
In welchen Fällen benötigt die Stadtwerke Achim AG eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit?
Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird immer dann benötigt, wenn zur Herstellung von Anschlüssen oder der Verlegung von Versorgungsleitungen ein nicht öffentliches Grundstück bzw. Grundstücke (z.B. private Stichwege) mit mehreren Eigentümern in Anspruch genommen werden muss bzw. müssen oder ein drittes Grundstück gequert werden muss.
Warum braucht die Stadtwerke Achim AG eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit?
Um die Grundstücke betreten zu können, damit die Versorgungsleitungen dort verlegt werden dürfen und die Versorgung des Grundstückes bei folgenden Fällen weiter gewährleisten zu können:
- bei Grundstücksteilungen
- bei Verkauf der Grundstücke
- Im Falle von z.B. Wartungsarbeiten, Störungen etc. ist der Zutritt mit Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu den Leitungssystemen für die Stadtwerke Achim AG sichergestellt
Kontaktdaten
Sollten Sie noch Fragen zum Netzanschluss haben, erreichen Sie unseren Netzvertrieb wie folgt:
Telefon: 04202 / 510-0
Telefax: 04202 / 510-11
E-Mail: netzvertrieb@stadtwerke-achim.de
Postanschrift:
Stadtwerke Achim AG
Postfach 15 52
28821 Achim
vor Ort:
Gaswerkstraße 7
28832 Achim
Öffnungszeiten:
von Montag bis Freitag
zwischen 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Einen Lieferantenrahmenvertrag Gas können sie bei der Stadtwerke Achim AG, Gaswerkstr. 7 in 28832 Achim oder per E-Mail anfordern.