
| Leitungsauskünfte |
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Die Stadtwerke Achim AG (SWA) bietet allen Kunden, die an die Leitungsnetze der SWA angeschlossenen sind, eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Gas, Fernwärme oder Strom. Um Schäden an den Netzen und Versorgungseinrichtungen bei der Durchführung von Bauarbeiten zu vermeiden, sind Planauskünfte von jedermann, der an oder in der Nähe von Leitungen Arbeiten durchführen will, mind. 14 Tage vor beabsichtigter Bauausführung einzuholen. Bei den Arbeiten ist die „Leitungsschutzanweisung“ zu beachten und zu befolgen. Planauskünfte werden an Tiefbauunternehmen, Behörden, Straßenbaulastträger und andere Versorgungsunternehmen (externe Stellen), Bauherren oder sonstige Personen nur auf schriftliche Anforderung hin erteilt. Der Auskunftsbegehrende hat hierzu das entsprechende Formblatt „Anforderung Planauskunft für Leitungseinbauten der Stadtwerke Achim AG“ zu verwenden. Sollen Planauskünfte per Fax erteilt werden, so geschieht dies nur auf ausdrückliche Anforderung des Auskunftsbegehrenden. Dieser hat dazu eine entsprechende Einverständniserklärung zusätzlich zur Anforderung einer Planauskunft vorab abzugeben. Der entsprechende Vordruck kann hier heruntergeladen werden: „Anforderung Faxauskunft“. |