
| Netznutzung |
|
|
|
|
Herstellung der Prozessidentität zum 01.10.2010 Alle Geschäftsprozesse zwischen dem Netzbetreiber und den Energiehändlern (externe Vertriebe sowie eigener "assoziierter" Vertrieb) werden identisch abgewickelt. Die identische Kommunikation zwischen Netz- und Vertriebsbereich erfolgt gemäß den Auslegungsgrundsätzen der Bundesnetzagentur (GPKE BK6-06-009, Tenorziffer 1-3 und GeLi BK7-06-067 Tenorziffer 1-2). Gemäß den Empfehlungen der Bundesnetzagentur wird die physikalische Trennung der Datenbestände durch die Verwendung separater Datenbankservermaschinen realisiert. Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes Die Stadtwerke Achim AG betreibt die Versorgungsnetze für elektrische Energie in der Stadt Achim und den Ortsteilen Baden, Badenermoor, Bollen, Bierden, Uphusen, Uesen, Borstel, Embsen und stellt ihre Netze allen Netznutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Für die Netznutzung gelten die in den nachfolgenden Preisblättern dargestellten Konditionen (gültig ab 01.01.2011):
Den Netzentgelten sind Kosten hinzuzurechnen, die sich aus dem Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWK-G) ergeben, einer bundesweiten Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV, der sogenannten „§ 19-Umlage“, sowie die Entgelte für Messdienstleistungen, Messstellenbetrieb und Abrechnung. Erklärung „§ 19-Umlage“: Ab dem 1. Januar 2012 wird aufgrund der am 4. August 2011 in Kraft getretenen Neufassung des § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung eine bundesweite Umlage, die sogenannten „§ 19 – Umlage“ erhoben.
Der KWK-Aufschlag ab dem 1. Januar 2012 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Umlage je Letztverbraucherkategorie:
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV gültig ab dem 1. Januar 2012 Gemäß des Beschlusses der BNetzA BK8-11-024 vom 14.12.2011 zur Festlegung der § 19 StromNEV-Umlage („§19-Umlage“) wurden vom Übertragungsnetzbetreiber (http://www.eeg-kwk.net/de/697.htm) nachfolgende Umlagen für die Letztverbraucher festgelegt, welche ab dem 01.01.2012 erhoben werden. Umlage je Letztverbraucherkategorie:
Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kWh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kWh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge eine maximale § 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kWh Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kWh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kWh Nutzung des Gasversorgungsnetzes Das Gasversorgungsgebiet der Stadtwerke Achim AG umfasst die Stadt Achim, die Flecken Langwedel und Ottersberg sowie die Gemeinde Oyten. Einen Lieferantenrahmenvertrag Gas können sie bei der Stadtwerke Achim AG, Gaswerkstr. 7 in 28832 Achim oder per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. anfordern. Für die Netznutzung gelten die in den nachfolgenden Preisblättern dargestellten Konditionen (gültig ab dem 01.01.2011):
Die Preise für die Mehr- und Mindermengen Gas sind den Veröffentlichungen der Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG zu entnehmen. Die Kontaktdatenblätter für die elektronische Marktkommunikation finden Sie hier. |
||||||||||||||||||||||||