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Förderung E-Rad PDF Drucken E-Mail

Die Stadtwerke Achim AG hat das Förderprogramm "Elektro-Zweiräder mit der Stadtwerke Achim AG" ins Leben gerufen und unterstützt damit ihre Stromkunden beim Kauf eines neuen Elektro-Zweirades mit einer Prämie in Höhe von 100 €.

Warum wird gefördert?

Gegenüber anderen motorisierten Fahrzeugen sind Elektro-Fahrräder eine klimafreundliche Alternative um entspannt ans Ziel zu kommen. Seit 2007 hat sich, laut ADAC Motorwelt 6/11, bundesweit das Interesse für Elektro-Fahrräder verdreifacht und genau diesen Trend möchte die Stadtwerke Achim AG fördern. Es sollen Anreize geschaffen werden das Auto öfter mal in der Garage zu lassen und somit, neben den positiven Effekten unserer Umwelt gegenüber, auch für die Gesundheit unserer Kunden Gutes zu tun.

Wann wird gefördert?

Das Förderprogramm gilt für Stromkunden der Stadtwerke Achim AG, welche ab dem Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zwei Jahre Ihren Strom bei der Stadtwerke Achim AG beziehen möchten. Andererseits verpflichtet sich der Kunde zur Rückzahlung des Förderbetrages an die Stadtwerke Achim AG.

Maximal ist die Förderung von einem Elektro-Zweirad pro Kunde möglich. Das Elektro-Zweirad wird nur einmal gefördert und muss neu, voll funktionsfähig und unbeschädigt sein, sowie dem Stand der Technik entsprechen.

Der Förderantrag muss bis spätestens drei Monate nach Kauf des Elektro-Zweirades gestellt werden. Beigefügt werden müssen die Rechnungskopie des Fachhändlers sowie die Fahrgestellnummer des Zweirades.

Das Förderprogramm tritt am 01.10.2011 in Kraft und endet bei Ausschöpfung der Fördergelder, spätestetns jedoch zum 31.12.2012.

Die vollständigen Förderbedingungen sowie der entsprechende Antrag "Elektro-Zweiräder mit der Stadtwerke Achim AG" stehen auf unserem Kundenportal zum direkten Download bereit.